Blauzungenkrankheit bei Rindern in Luxemburg entdeckt

2022-07-30 10:41:50 By : Mr. Richard Ho

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Am vergangenen 8. September wurde in Luxemburg ein Verdachtsfall auf Blauzungenkrankheit bestätigt. Das teilte das Landwirtschaftsministerium in einem offiziellen Schreiben mit. 

Von der Krankheit betroffen sind hierzulande derzeit etwa zehn Tiere, so Dr. Félix Wildschutz, Leiter der Veterinärinspektion. „Der erste Fall wurde anhand einer Blutanalyse entdeckt. Die betroffenen Kälber sind alle asymptomatisch. Nicht so wie in den Jahren 2007 oder 2008. Da erkrankten so einige Tiere und verstarben sogar  an den Folgen der Blauzungenkrankheit.“

Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung, die Schafe, Ziegen und vor allem Rinder befallen kann. Für den Menschen gilt sie jedoch als ungefährlich. Seit 2012 hatte es in Luxemburg keinen positiven Fall mehr gegeben. In den Jahren davor (vor allem 2008) waren unter anderem viele Schafe daran erkrankt.

Die Blauzungenkrankheit (Syn. Bluetongue, Maulkrankheit, Catarrhal fever of sheep) ist eine virale Infektionskrankheit von Wiederkäuern wie z. B. Schafen, Rindern und Ziegen. Ihr Name leitet sich von der blauen Farbe (Zyanose) der Zunge, einem der Leitsymptome bei Krankheitsausbruch, ab. Die Erkrankung ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Für den Menschen besteht keine Ansteckungsgefahr, weshalb Fleisch- und Milchprodukte ohne Bedenken verzehrt werden können. 

Nach einer Inkubationszeit von fünf bis zwölf Tagen kommt es je nach Virustyp zu unterschiedlich stark verlaufenden Erkrankungen. Die häufigeren leichten Formen gehen mit vorübergehendem Fieber, vermindertem Appetit, vermehrtem Speicheln und evtl. einem klammen Gang einher. Betroffene Tiere erholen sich relativ schnell, aber auch ohne sichtbare Erkrankungszeichen kann es zu Aborten, Fruchtbarkeitsstörungen, fetalen Missbildungen sowie erhöhter Kälbersterblichkeit kommen. 

Seitdem am 8. September im Großherzogtum erneut ein Fall entdeckt wurde, gelten für hiesige Viehzüchter strengere Regeln - vor allem, was den Transport der Tiere angeht. Für Rinder aus Luxemburg, die in ausländische Gebiete, welche nicht von der Krankheit betroffen sind (zum Beispiel: Niederlande), transportiert werden sollen, gilt unter anderem:

Bereits erkrankte Tiere müssen laut Félix Wildschutz nicht automatisch geschlachtet werden: „Exportiert werden, dürfen sie jedoch nur in Ländern, in denen die Krankheit bereits vorhanden ist. Beispielsweise nach Belgien.“ 

In einer parlamentarischen Frage wollte der ADR-Abgeordnete Jeff Engelen wissen, inwiefern das Landwirtschaftsministerium die betroffenen Viehzüchter finanziell unterstützen wird. In seiner Antwort erklärte Romain Schneider, Minister für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung, dass in dieser Angelegenheit bereits eine tatkräftige Unterstützung vonseiten des Staates bestünde. 

Der Impfstoff gegen die Krankheit würde den Bauern zurzeit kostenlos zur Verfügung gestellt. Auch würde die Analyse der Blutproben, die im Veterinärlabor in Düdelingen stattfindet, für den Viehzüchter keine weiteren Kosten mit sich tragen. Zudem würden die Tierärzte für die jeweiligen Blutentnahmen vom Staat entschädigt werden.

„Der Bauer muss lediglich die Kosten für den Impfvorgang tragen, was natürlich einige davon abhält, die Tiere zu impfen. Obligatorisch ist es aber ohnehin nur im Falle einer Exportation“, fügt Félix Wildschutz hinzu. 

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